AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Der Hostelaufnahmevertrag (Mietvertrag) zwischen dem Leistungsnehmer (Gast/Besteller/ Veranstalter) und dem Hostel ist rechtsgültig, sobald das Bett bzw. das Zimmer vom Hostel schriftlich (Fax, Email, Post) zugesagt ist und vom Leistungsnehmer schriftlich (Fax, Email, Post) bestätigt wurde oder falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, vom Hostel bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Hostelaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages. Der Vertragsinhalt kommt ebenfalls zu Stande, wenn Leistungsnehmer ohne vorherige Buchung eingecheckt haben.
  2. Die Hostelübernachtungspreise und sonstige Leistungspreise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preisliste bzw. nach individuellen schriftlichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Mehrwertsteuer. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Gunsten oder Lasten des Leistungsnehmers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 4 Monate, so behält sich das Hostel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen.
  3. Sind keine anderen Vereinbarungen bezüglich der Zahlung von Hostelleistungen getroffen worden, ist bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) eine Anzahlung in Höhe von 100% der zu erwartenden Rechnungssumme zu zahlen. Die Zahlung muss bis spätestens 10 Tage vorm Anreisedatum auf dem in der Rechnung vermerkten Konto eingegangen sein. Bei nicht fristgerechter Bezahlung ist das Hostel zur Erfüllung nicht mehr verpflichtet; es behält jedoch seinen Erfüllungsanspruch gegen den Besteller/Veranstalter gemäß Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei einem Mietbeginn innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Andere Zahlungsvereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch das Hostel gültig. Bei Buchungen unter 10 Personen ist der Übernachtungspreis beim Einchecken für die volle Verweildauer sofort fällig.
  4. Reservierte Betten/ Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 12 Uhr zur Verfügung. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Betten oder Zimmer. Sollte die schriftlich vereinbarte Buchung, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hostel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz auch innerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.
  5. Der Leistungsnehmer kann Um- bzw. Abbestellungen (Storno) von reservierten Betten/ Zimmern nur schriftlich vornehmen. Das Hostel kann, sofern keine anders lautenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, seinen Erfüllungsanspruch in konkreter Höhe geltend machen: 

    i. Eine Stornierung der Buchung ist bei Personen/ Gruppen unter 10 Personen bis 3 Tage vor Anreise kostenfrei.

     

    ii. Die Stornierungsfrist erhöht sich bei Personen/Gruppen über 10 Personen auf 4 Wochen.

     

    Bei Stornierungen die nach Ablauf dieser Frist getätigt werden, berechnen wir eine Nacht. Dies gilt auch bei einer vorzeitigen Abreise. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Posteingang im Hostel. Das Hostel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Betten/Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Dem Leistungsnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Ausfalls unbenommen. Der Inhalt dieses Paragraphs gilt nicht, wenn eine gebuchte Rate andere Bedingungen vorsieht.

  6. Wenn der Veranstalter/ Besteller eine politische Partei oder Vereinigung ist oder wenn ein Veranstalter durch Zeitungsanzeigen zu Veranstaltungen mit dem Namen des Hostels wirbt bzw. einlädt, kommt ein wirksamer Vertrag zustande, sofern hierfür eine schriftliche Zustimmung der Geschäftsleitung vorliegt. Stellt sich heraus, dass die mit dem Besteller/Veranstalter abgeschlossene oder von ihm beworbene Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, den Ruf oder wesentliche Interessen des Hostels zu gefährden droht, so kann das Hostel vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Hostel über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Veranstalter/Besteller nicht hinreichend informiert worden ist. In diesem Fall behält das Hostel den Erfüllungsanspruch nach Ziffer 5.
  7. Ist der Besteller nicht zugleich Gast, so haften beide als Gesamtschuldner. Weist der Besteller seine Vertretungsmacht nicht ordnungsgemäß nach und verweigert der Veranstalter seine Genehmigung, haftet der Besteller gemäß gesetzlicher Vorschriften auf Erfüllung oder Schadensersatz.
  8. Kreditkarten werden nur zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen noch verbilligte Sonderpreise sind.
  9. Der Veranstalter/ Besteller haftet dem Hostel für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten Speisen, Getränken und sonstigen Leistungen. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Leistungsnehmer rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung aller öffentlich- rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die unmittelbare Zahlung von Abgaben, Vergnügungssteuer, GEMA-Gebühr usw. an den jeweiligen Gläubiger.
  10. Anbringen von Dekorationsmaterial oder Gegenstände ist ohne Zustimmung des Hostels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars die während des Aufenthaltes verursacht werden, haftet der Veranstalter/ Besteller/ Gast ohne Verschuldungsnachweis. Die Haftungshöhe errechnet sich je nach Beschädigung/ Schaden sowie nach Weitervermietungsausfall, mindestes jedoch 100,– Euro.
  11. Für zurückgelassene Sachen übernimmt das Hostel keine Haftung. Für Verlust oder Beschädigungen von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten durch Dritte wird keine Haftung übernommen. Das Hostel haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschuldens des Hostels oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist – abgesehen von §701 ff BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises bzw. auf die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbei-träge beschränkt. Die Verjährungsfrist auf alle Ansprüche des Leistungsnehmers/ Geschädigten beträgt 6 Monate ab Beendigung des Vertrages. Soweit dem Gast ein Kfz-Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hostels; eine Haftung entfällt.
  12. Störung an zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden – soweit möglich – sofort beseitigt. Eine diesbezügliche Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen ist unzulässig.
  13. Das Mitbringen von Speisen Getränken sowie Tieren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hostels.
  14. Die Berichtigung von offensichtlichen Irrtümern sowie Druck – und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
  15. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Individuelle Änderungen und Ergänzungen sind durch ausdrückliche Vereinbarung zulässig, bedürfen jedoch zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  16. Erfüllungsort ist der Sitz des Hostels. Als Gerichtsstand wird ausdrücklich Stuttgart, als Sitz der Gesellschaft, vereinbart.
  17. Alle Besichtigungsfahrten und Ausflüge sind Vorschläge, die mit dem eigenen Personenbeförderungsmittel durchgeführt werden müssen und auch versicherungstechnisch nicht abgesichert sind.
  18. Das Rauchen ist nach § 7 Abs.1 Satz 1 Nichtraucherschutzgesetz im gesamten Haus strengstens verboten. Raucht ein Gast trotz des Verbots, ist der Beherbergungsvertrag aufgelöst und er hat das Hostel sofort zu verlassen. Ein Erstattungsanspruch besteht in diesem Fall nicht.
  19. Die Inanspruchnahme vonseiten des Leistungsnehmers von Zimmern, Betten oder anderen Gegenständen, die vom Leistungsnehmer nicht gebucht wurden, ist ohne Zustimmung des Hostels strengstens verboten. Das Hostel behält sich vor, entsprechende Gebühren als Entschädigung für dadurch entstandene finanzielle Schaden in Rechnung zu stellen, deren Höhe von den aktuellen Preisen abhängt.
  20. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Hostelaufnahmevertrags oder dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die ihr möglichst nahe kommenden gesetzlichen Regelungen.